Informationen für Gründer

_DSC2427Gründung einer Mobilen Reha

Geschäftsgrundlage für den Aufbau einer mobilen Rehabilitationseinrichtung sind ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V mit den Krankenkassen und eine daran anknüpfende Vergütungsvereinbarung. Mit dem Versorgungsvertrag wird die Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit ambulanten medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zugelassen.

Der Versorgungsvertrag wird mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände auf Landesebene abgeschlossen. In einigen Bundesländern gibt es Muster-Versorgungsverträge für Rehabilitationseinrichtungen, in anderen werden diese noch individuell ausgehandelt. Der Vertrag bezieht sich in der Regel auf die Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation der GKV vom 01.06.2021. Er wird auch von den privaten Kostenträgern anerkannt.

Bestandteil des Versorgungsvertrags ist ein strukturiertes, regelmäßig zu überprüfendes und auf der Basis des bio-psycho-sozialen Modells der WHO erstelltes Rehabilitationskonzept. Aus dem Rehabilitationskonzept geht hervor, mit welcher Zielsetzung für die einzelnen indikationsabhängig vorliegenden Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe die Leistung der mobilen Rehabilitation erbracht werden soll. Weiterhin ist konkret zu beschreiben, wie die personellen Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlungen umgesetzt werden.

Nach dem Abschluss eines Versorgungsvertrags wird die Vergütung für die mobile Rehabilitationsleistung ausgehandelt. Dies kann mit allen Kassenverbänden gemeinsam erfolgen. Evtl. streben die Kassen hier auch eigene Vergütungsverträge an. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Berechnungen der Vergütung. Grundsätzlich besteht die Vergütung aus dem Preis für eine Therapie-/Leistungseinheit sowie einer Fahrtkostenpauschale pro Einsatz. In die Vergütung der Therapie-/Leistungseinheit fließen sämtliche Personal- und Sachkosten für die Leistungserbringung ein. Zur Preisforderung einer mobilen Rehabilitationseinrichtung gehört auch ein Risikozuschlag.

Die überwiegende Zahl mobiler Rehabilitationseinrichtungen versorgt ein relativ großes Einzugsgebiet. So liegt der Aktionsradius bestehender Einrichtungen bei 30 km bzw. einer Fahrtzeit von 30 Minuten zu den am weitesten entfernt wohnenden Rehabilitand*innen. Hieraus resultiert ein hoher Anteil für Wegezeiten.

Nach den Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation der GKV vom 01.06.2021 muss die mobile Rehabilitationseinrichtung eine eigenständige organisatorische und wirtschaftliche Einheit bilden. Hierzu gehört ein fester Personalstamm. Um die Aufbaukosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sollte der Personalaufbau sukzessive an die Auslastung angepasst werden. Hierbei können Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen vor Ort hilfreich sein.

Was sind besondere Faktoren beim Betrieb einer Mobilen Reha?

Das Team besteht aus Reha-erfahrenen Therapeut*innen und Ärzt*innen, die in der Lage sind, sehr eigenständig und transdisziplinär, „also über die eigenen Berufsgrenzen hinweg“, zu arbeiten. Die Kommunikationszeiten werden effektiv organisiert. Hohe Anforderungen werden an die Planung gestellt. Ob analog oder digital gestützt, die Parameter für einen optimalen Personaleinsatz im Rahmen der Therapieplanung sind sehr komplex.

Eine mobile Rehabilitationseinrichtung ist kein Selbstläufer. Sie lebt von einer hohen Leitungskompetenz und dem multiprofessionellen Team. Zu einer Verankerung in der Region gehören eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung eines breiten Netzwerkes zu Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflege- und Beratungseinrichtungen. Politik und Öffentlichkeit sind der mobilen Reha gegenüber sehr aufgeschlossen, weil diese eine dramatische Versorgungslücke schließt.

Die BAG MoRe unterstützt Gründungsinteressierte

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation berät und unterstützt Interessierte und Gründungswillige. Mindestens einmal im Jahr findet ein eintägiges Gründerseminar zum Aufbau von mobilen Rehabilitationseinrichtungen statt (siehe Termine). Bei Bedarf gibt es darüber hinaus weitere Beratungsformate, insbesondere bei laufenden Gründungsverhandlungen. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation.